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Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist eine Versicherung für alle zum Haushalt des Versicherungsnehmers oder in seinem Haushalt lebenden Personen gehörenden Gegenstände, die der Einrichtung, dem Gebrauch oder Verbrauch dienen. Innerhalb der Verbundenen Hausratversicherung sind neben Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge Feuer, ED, Raub und Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel auch verschiedene Kosten versichert, die im Versicherungsfall auftreten können (z.B. Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Lagerkosten evtl. auch Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit der versicherten Räumlichkeiten). Grundsätzlich ist in der Hausratversicherung der Neuwert versichert. Zur Vermeidung der Anrechnung einer Unterversicherung kann die Klausel "Unterversicherungsverzicht" vereinbart werden. Rechtliche Grundlage bilden die VHB.

Mit der Hausratversicherung der Schleswiger treffen Sie eine ausgezeichnete Wahl. Sie vereint einen günstigen Preis mit herausragenden Leistungen und einer schnellen Schadensregulierung. Es ist sinnvoll und günstig, Hausrat, Haftpflicht und Wohngebäude bei einem Versicherer zu halten, da sich im Schadensfall die Gesellschaften nicht gegenseitig den „schwarzen Peter“ zuschieben können.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflicht ist eine Versicherung zur Befriedigung berechtigter bzw. zur Abwehr unberechtigter Ansprüche (passive Rechtsschutzfunktion), die an den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen gestellt werden.

Die Privathaftpflichtversicherung: Versichert sind Ansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Analog sind Ansprüche, die vertraglich begründet sind oder aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen entstehen, ausgeschlossen. Versichert sind grundsätzlich in der Privathaftpflichtversicherung Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden (diese jedoch nur soweit sie mit einem vorangegangenen Personen- oder Sachschaden ursächlich zusammenhängen). Im Gegensatz zu anderen Schadenversicherungen sind die Schäden in der Privathaftpflicht auch dann versichert, wenn sie durch grobe Fahrlässigkeit (nicht jedoch Vorsatz) herbeigeführt werden. Einen Versicherungswertwert gibt es nicht, daher werden in der Privathaftpflicht Deckungssummen vereinbart, die gleichzeitig die Höchstentschädigung darstellen. Eine Unterversicherung kann ebenfalls nicht angerechnet werden.

Für den Eintritt des Versicherungsfalles gelten:

  • je nach Vereinbarung
  • unterschiedliche Regelungen (siehe Ereignistheorie, siehe Verstoßtheorie)
  • Eine wesentliche Voraussetzung für die Haftung ist ein Verschulden des Verursachers (Verschuldenshaftung). Die Privathaftpflicht ist eine Zeitwertversicherung, es gilt der Wert der beschädigten Sache am Tag der Beschädigung.

    Die Privathaftpflichtversicherung der Schleswiger Versicherung bietet Ihnen einen sehr günstigen Preis bei gleichzeitig ausgezeichneten Leistungsparametern.

    Glasversicherung

    Die Glasversicherung versichert gegen Schäden an Glasflächen durch Bruch, nicht jedoch an Hohlgläsern, wie z.B. Trinkgläsern o. Lampenschirmen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind in der Glasversicherung bloße Oberflächenbeschädigungen. Bei den versicherten Glasarten kann es sich um Doppel-, Isolier-, Thermopenverglasung (Gebäudeverglasung) oder Verglasung von Tischplatten, Spiegeln oder Glasvitrinen (Mobiliarverglasung) handeln. Gegen Beitragszuschlag können in der Glasversicherung auch künstlerisch bearbeitete Gläser, Bleiverglasungen, Lichtkuppeln (auch aus Acryl) und Glaskeramikkochfelder versichert werden. Meist werden auch Sonderkosten für Kräne oder Gerüste bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert.

    Mit der Glasversicherung der Schleswiger Versicherung haben Sie einen super günstigen Preis bei gleichzeitig außergewöhnlich guten Leistungen.

    Unfallversicherung

    Die Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, welche die finanziellen Folgen eines Unfalls versichern soll. Im überwiegenden Teil der versicherbaren Leistungen handelt es sich um eine Summenversicherung, da ein Versicherungswertwert nicht bestimmbar ist. Die wichtigsten Leistungsarten in der Unfallversicherung sind Invalidität, Unfalltod, (Unfall)-Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übergangsentschädigung, aber auch Kosten für kosmetische Operationen und Bergungskosten.

    Die Tarifierung erfolgt in der Unfallversicherung vorwiegend nach zwei

    Risikogruppen:

    Gefahrengruppe "A": alle Personen mit kaufmännischer / geistiger Tätigkeit; Gefahrengruppe "B": alle Personen mit überwiegend körperlicher oder handwerklicher Tätigkeit.

    Ein Unfall ist ein klar definiertes Ereignis. Es muss:

  • plötzlich eintreten
  • eine Einwirkung von außen stattfinden
  • unverhofft (nicht gewollt oder mit Vorsatz)
  • sowie gesundheitsschädlich sein
  • Sollte eins der 4 Ereignisse nicht gegeben sein, so handelt es sich nicht um einen „Unfall“ im Sinne der Definition und die Unfallversicherung kommt nicht zum Tragen. Ausnahmen sind hier in den jeweiligen besonderen Bedingungen der Versicherer nachzulesen.

    Die Unfallversicherung zahlt Ihre Leistung nach vorher vereinbarter Versicherungssumme aus. Hierbei wird die Funktionseinschränkung eines Körperteils nach einem Unfall bewertet. Der Grundwert ist für jedes Körperteil in einer Gliedertaxe festgeschrieben.

    Mit der Schleswiger Unfallversicherung haben Sie die Möglichkeit, auch eine verbesserte Gliedertaxe in Ihren Vertrag mit einzubinden. Mit der Schleswiger sind Sie günstig versichert zu sehr guten Leistungen.

    Tierhalter-Haftpflicht

    Für Halter von Tieren bzw. für Personen, die Tiere beaufsichtigen (Tierhüter), gelten gesetzlich verschärfte Haftungsbestimmungen [§ 833, 834 BGB]. Insbesondere für sogenanntes tiertypisches Verhalten gilt eine verschuldensunabhängige Haftung (Gefährdungshaftung). Gegen solche Ansprüche schützt bei zahmen Haustieren die private Haftpflichtversicherung, jedoch mit einigen Ausnahmen, wie z.B. Hunden u. Pferden. Hierfür wird die Tierhalterhaftpflichtversicherung angeboten. Allerdings sind Kampfhunde (z.B. Pitbulls) vom Versicherungsschutz ausgenommen.

    Die Schleswiger versichert Ihre Tiere zu einem außergewöhnlich günstigen Preis bei gleichzeitig besten Bedingungen.

    Wohngebäudeversicherung

    Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung für Gebäude, die mind. zu 50 % Wohnzwecken dienen. Innerhalb der Verbundenen Wohngebäudeversicherung (Rechtsgrundlage VGB) sind Schäden aufgrund der Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert, die Versicherung von (erweiterten) Elementarschäden kann vereinbart werden. Zusätzlich werden auch Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Auch Einfriedungen, Hof- und Gehsteigbefestigungen, Hundezwinger, Müllbehälterboxen, Terrassenbefestigungen sowie Überdachungen gelten als "sonstige Grundstücksbestandteile" und werden bis zu einem best. Betrag mitversichert. Die Wohngebäudeversicherung erfolgt meist zum gleitenden Neuwert, kann aber auch zum reinen Neuwert, Zeitwert oder (selten) zum gemeinen Wert versichert werden. Die Tarifierung erfolgt nach Bauartklassen sowie regionalen Sturm- und Leitungswasserzonen. Die Schleswiger Versicherung bietet Ihnen einen sehr günstigen Preis zu Top Leistungen.

    Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

    Die Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für vermietetes Wohneigentum, das über die private Haftpflicht nur selten oder nur in geringem Umfang (z.B. Einliegerwohnung) mitversichert ist. Die Prämie bemisst sich regelmäßig nach dem Bruttojahresmietwert des vermieteten Objekts oder nach der Anzahl der Wohneinheiten im versicherten Objekt.

    Die Schleswiger ist hier sehr günstig aufgestellt bei gleichzeitig top Bedingungen.

    Bauherrenhaftpflichtversicherung

    Spezielle Haftpflichtversicherung für Risiken, die aus dem Besitz eines Grundstücks erwachsen können sowie auf den Bauherren von Gebäudeneu- oder umbauten zukommen können. Ansprüche ergeben sich häufig aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Die Kombination mit einer Bauleistungsversicherung ist möglich.

    Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

    Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (bei Privatkunden auch Heizöltank-Haftpflichtversicherung genannt) schützt den Besitzer eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen vor den finanziellen Folgen, falls er auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen als Inhaber eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen durch Schäden an Gewässern auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

    Die Gewässerschadenhaftpflicht Haftpflicht ist die Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber Dritten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen, z.B. § 89 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), muss jeder für den Schaden in unbegrenzter Höhe einstehen, den er schuldhaft (d. h. fahrlässig) oder ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung) verursacht hat. So hat der Inhaber einer Anlage mit wassergefährdenden Stoffen auch für Schäden Dritter aufzukommen, die verschuldensunabhängig z. B. durch auslaufendes Heizöl entstanden sind.

    Die Leistung der Versicherung besteht darin, dass sie prüft, ob der Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist (passiver Rechtsschutz), die berechtigten Forderungen zu erfüllen und die unberechtigten Forderungen abzuwehren, notfalls auch vor Gericht. Die maximale Entschädigung richtet sich nach der vereinbarten Deckungssumme, die bei mehreren Schäden in einem Versicherungsjahr auf das Doppelte begrenzt ist.

    Versichert ist der Inhaber der Anlage mit wassergefährdenden Stoffen (s. o.) als natürliche und/oder juristische Person. Versichert sind auch alle Personen, die in seinem Auftrag im Rahmen eines Arbeitsvertrages Tätigkeiten (Reinigung, Verwaltung, Betreuung) an der Anlage verrichten. Personenschäden sind Schadenereignisse, die den Tod, eine Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge hatten. Von Sachschäden spricht man, wenn diese (Sachen) beschädigt, zerstört oder vernichtet wurden. Unter die Personenschäden fallen u.a. Heilbehandlungskosten, Krankenhauskosten, Kosten für eine Haushaltshilfe und Schmerzensgeld. Unter die Sachschäden fallen u .a. Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Renovierungskosten und Wertverlust. Entschädigt wird stets auf Zeitwertbasis, weil der Schädiger nur verpflichtet ist, den Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre. Auch Vermögensschäden werden ersetzt: Verdienstausfall, Nutzungsausfall, Gewinnminderung oder -ausfall.

    Mitversichert sind weiterhin Rettungskosten. Diese sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherte zur Abwendung oder Minderung eines drohenden Schadens für geboten halten durfte. Unter die Rettungskosten fallen auch Aufwendungen, die zur Wiederherstellung des Zustandes von Grundstücks- und Gebäudebestandteilen erforderlich sind. Mögliche Schadensfälle in der Gewässerschadenhaftpflicht: Heizöl tritt aus undichten Leitungen aus. Rohrleitungen brechen, weil sich der Boden senkt. Der Tank rostet durch und Öl tritt aus.

    Die Folge sind z. B. Kosten für die Reinigung von verschmutzten Gewässern, Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen kontaminierten Erdreichs, Gutachterkosten.

    Mit der Schleswiger Versicherung können Sie schnell und günstig alle relevanten Risiken abdecken.

    Sehr günstig und top Leistungen mit der Schleswiger.