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Hinweise zum Wechsel von Sachversicherungen

Es ist sinnvoll, die vorhandenen Sachversicherungen immer wieder zu überprüfen. Aufgrund neuer Lebensumstände entstehen veränderte Ansprüche, der Versicherungsschutz enthält Deckungslücken oder ist schlicht zu teuer. Bitte beachten Sie generell, dass nicht nur die Höhe des Versicherungsbeitrages, sondern auch der Leistungsumfang und die Höhe der Deckungssumme eine wichtige Entscheidungsgrundlage beim Abschluss einer Sachversicherung darstellen. Eine günstige Versicherung, die Ihren Schaden nicht zahlt hilft wenig! Achten sie also darauf, dass Ihre Sachversicherungen das benötigte Risiko auch wirklich abdeckt.

Wer seine Sachversicherungen wechseln möchte, muss die alte Police kündigen. Dies ist jedoch nicht jederzeit möglich. Achten Sie auf die vertraglichen Bedingungen. Es wird zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung (Sonderkündigung) unterschieden. Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung beträgt normalerweise drei Monate, d.h. die schriftliche Kündigung muss spätestens drei volle Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eingegangen sein. Bsp.: Beginn 10.10.2014 Ablauf 10.10.2015 hier muss die Kündigung bis 09.07.2015 beim Versicherer eingegangen sein. Um einen Nachweis zu haben, dass das Kündigungsschreiben rechtzeitig verschickt wurde, empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Im Schadensfall besteht sowohl für den Versicherer als auch den Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Ist der Schaden bezahlt, haben beide Vertragsparteien vier Wochen Zeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Auch wenn der Versicherer den Beitrag, ohne eine entsprechende Leistungsanpassung vorzunehmen, erhöht, kann der Versicherte den Vertrag außerhalb der regulären Kündigungsfrist kündigen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Beitragserhöhung. Achtung: Prüfen Sie aber unbedingt Ihre Vertragsbedingungen, bevor Sie aufgrund einer Prämienerhöhung die Police kündigen. Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 1991 abgeschlossen wurden, kann die Police beispielsweise nur dann sonderrechtlich gekündigt werden, wenn sich die Prämie um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr oder in den vergangenen drei Jahren um mehr als 20 Prozent erhöht hat. Weiter sollten Sie unbedingt eine verbindliche Zusage für Ihre neue Sachversicherung haben, damit ein lückenloser Versicherungsschutz gegeben ist.

So vergleichen und wechseln Sie Ihre Sachversicherungen:

Bei einem Wechsel empfiehlt es sich, wie folgt vorzugehen:

  • 1. Kündigungsbedingungen prüfen und sicherstellen, dass eine Kündigung form- und fristgerecht möglich ist.
  • 2. Wenn ja, sollten Sie einen Versicherungsvergleich durchführen (Preis-Leistungs-Verhältnis beachten). Lassen Sie sich das neue verbindliche
  • Angebot zur Durchsicht und Unterschrift zuschicken oder schließen Sie es online ab. Achten Sie darauf, dass sie lückenlos an den alten Vertrag anschließen.

    So entsteht keine Doppelversicherung und Lücke im Versicherungsschutz.

  • 3. Kündigen Sie am besten per Einschreiben mit Rückschein! Durch die Nutzung unseres Online-Rechners entstehen Ihnen keinerlei Verbindlichkeiten und Kosten. Bei den von uns angezeigten Beiträgen handelt es sich um Endpreise.